§ 20 Abs. 2 UErgG 3Soweit in § 5 Abs. 3 und § 8 Nr. 9 auf Vorschriften über die Neuordnung des Geldwesens Bezug genommen ist, treten in Berlin an deren Stelle die dort geltenden…
§ 28 Nr. 4 Buchst. b UmstGeldInstVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
in § 8 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 2 Satz 2, § 23 Nr. 2 und § 25 Abs. 6 Satz 2 an die Stelle der Worte "§ 5 Abs. 3 der Bankenverordnung" die Worte "§ 45 Abs. 3…
§ 53 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Jede Altbank, die nach den Vorschriften dieses Abschnittes Ausgleichsforderungen erhält, hat ihre Rechte aus Ansprüchen der in § 14 des Umstellungsgesetzes…
§ 42 Abs. 3 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Soweit die Inanspruchnahme eines unter Absatz 1 fallenden Geldinstituts nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Fünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zum…
§ 23 Abs. 6 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Hält das verlagerte Geldinstitut die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme nicht für gegeben, so sind §§ 21 bis 27 des Umstellungsergänzungsgesetzes vom 21.…