Art. 55 Abs. 3 EuInsVOVERORDNUNG (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung)
Das Standardformular für die Forderungsanmeldung enthält den Hinweis, dass die Bankverbindung und die persönliche Kennnummer des Gläubigers nach Absatz 2…
§ 23 Abs. 3 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Eine Anmeldestelle, die ein Recht vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfaßt hat, kann eine Anmeldung oder Nachanmeldung für den Berechtigten vornehmen, es…
§ 8 Abs. 8 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Ist der Gläubiger nicht als Berechtigter im Grundbuch eingetragen, so kann der Antragsberechtigte von ihm verlangen, die Berichtigung der Eintragung des…
§ 25 Abs. 2 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes
Dem Antrag auf Änderung ist zu entsprechen, wenn das Recht bei einer Anmeldung oder Nachanmeldung des Antragstellers anerkannt worden wäre und der bisherige…