§ 4 Abs. 2 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Ein Umstellungsschutzvermerk wird auf Antrag eines Beteiligten in das Grundbuch eingetragen, wenn Ein Antrag auf Eintragung eines Umstellungsschutzvermerkes…
§ 8 Abs. 9 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Hat der Gläubiger oder der Eigentümer der Berichtigung des Grundbuchs widersprochen, so kann der Antragsberechtigte von ihm verlangen, die Berichtigung des…
§ 23 Abs. 1 InVeKoSVVerordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Die Übertragung von Zahlungsansprüchen haben der Übertragende sowie der Übernehmer der Landesstelle innerhalb eines Monats nach der Übertragung nach Maßgabe des…
§ 42 Abs. 7 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Soweit der Bund Schuldner der Ausgleichsforderung ist, wird der Anspruch auf Erhöhung der Ausgleichsforderung von der Behörde festgestellt, die für die…