UhÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 2 UhÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht Art 1aArt 3 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 1aArt 3