§ 2 IFGGebVVerordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Aus den genannten Gründen kann in besonderen…
§ 6 Abs. 1 AtSKostVKostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz
Von der Erhebung einer Gebühr kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit…
§ 38 Abs. 4 StAGStaatsangehörigkeitsgesetz
Von den Gebühren nach Absatz 2 kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden.
§ 9 Abs. 4 BGebGGesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes
Aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit kann eine niedrigere Gebühr als die in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehene Gebühr oder eine…
§ 6 GebG NRWGebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und…