UKRatZustAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 UKRatZustAnOInkrafttretenAnordnung des Unabhängigen Kontrollrates zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Personalverwaltung auf das Bundesverwaltungsamt § 2Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2