UkV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 UkVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung § 6Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 6Schlussformel