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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hangflächen bei Gräfinthal“ vom 1. Oktober 2004 (Amtsbl. S. 2178) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Ingbert vom 2. Juni 1970 (Amtsbl. S. 631) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Umgebung Gräfinthal“ (N 6808-304)