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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und ist für die jeweiligen Erhebungen der Landwirtschaftskammerumlage ab dem Jahr 2025 anzuwenden. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Umlagegesetz vom 17. Juli 1951 (GV. NRW. S. 87), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) geändert worden ist, außer Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landwirtschaftskammergesetz vom 11. Februar 1949 (GV. NRW. S. 53), das zuletzt…
Für den Erhebungszeitraum der Landwirtschaftskammerumlage bis einschließlich des gesamten Jahres 2024 ist das Umlagegesetz vom 17. Juli 1951 (GV. NRW. S. 87) in…
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbeamtenversorgungsgesetz vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S.…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der…
Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Hinterlegungsordnung vom 10. März 1937 (RGBl. I S. 285/RGS. NRW. S. 101), die…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der Ämter auf Probe nach § 25 a LBG bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.