§ 5 Abs. 1 SchuldSaarUmstVVerordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
Haben Gläubiger und Schuldner über die Umstellung von Forderungen, Verbindlichkeiten oder dinglichen Rechten vor dem Inkrafttreten der Verordnung Vereinbarungen…
§ 320 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er…
§ 321 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird,…
§ 445a Abs. 3 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Absätze 1 und 2 finden auf die Ansprüche des Lieferanten und der übrigen Käufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkäufer entsprechende Anwendung,…
Art. 49 Abs. 3 32025L0001RICHTLINIE (EU) 2025/1 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (Text von Bedeutung für den EWR)
Werden die Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen eines in Abwicklung befindlichen Unternehmens aus einem Vertrag im Einklang mit Absatz 1 ausgesetzt, werden die…