§ 282 Abs. 2 UmwGAbfindungsangebot
Absatz 1 und die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der…
§ 3 Abs. 1 Nr. 22 VStGVermögensteuergesetz
Zusammenschlüsse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 20 des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie von der Körperschaftsteuer befreit sind;
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwGVerschmelzungsfähige Rechtsträger
eingetragene Vereine (§ 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs);
§ 68 SächsKomZGSächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Für Rechtshandlungen, die wegen einer Vereinigung oder Eingliederung von Zweckverbänden notwendig werden, werden Abgaben nicht erhoben. Dies gilt insbesondere…
§ 39 UmwGAusschluss der Verschmelzung
Eine aufgelöste Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich nicht als übertragender Rechtsträger an einer Verschmelzung beteiligen, wenn die Gesellschafter eine…