Art. 3 Satz 3 Nr. 22 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
§ 68 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Für Rechtshandlungen, die wegen einer Vereinigung oder Eingliederung von Zweckverbänden notwendig werden, werden Abgaben…
§ 35 SächsKomZGAbgabenfreiheit
Für Rechtshandlungen, die wegen der Umwandlung des Verwaltungsverbandes und der Mitgliedsgemeinden notwendig werden, werden Abgaben nicht erhoben. Dies gilt…
§ 36 Abs. 13 SpkG NRWSparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
Rechtshandlungen, die aus Anlass der Vereinigung der Sparkassen- und Giroverbände oder der Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts erforderlich werden,…
§ 28 Abs. 6 SN-3844Sächsisches Sparkassengesetz
Für Amtshandlungen, die bei der Vereinigung von Sparkassen nach den Absätzen 1, 4 und 5 notwendig werden, werden Kosten des Freistaates Sachsen und der seiner…
§ 104a UmwGUmwandlungsgesetz
Die §§ 29 bis 34 sind auf die Verschmelzung eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer…