UmwG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 153 UmwGAusgliederungsberichtUmwandlungsgesetz · Drittes Buch, Zweiter Teil, Siebenter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt§ 154 Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.§ 154