§ 239 Abs. 1 UmwGDurchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
In der Gesellschafterversammlung oder in der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist der Formwechselbericht auszulegen. In der…
§ 261 Abs. 1 UmwGDurchführung der Generalversammlung
In der Generalversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist der Formwechselbericht, sofern er nach diesem Buch erforderlich ist, und das nach § 259…
§ 251 Abs. 2 UmwGVorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
Auf die Gesellschafterversammlung oder die Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1, auf die Hauptversammlung auch § 239…
§ 238 UmwGVorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
Auf die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 230 und 231 entsprechend…
§ 193 Abs. 1 UmwGFormwechselbeschluss
Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers (Formwechselbeschluss) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer…