§ 251 Abs. 1 UmwGVorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
Auf die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 bis 231 entsprechend…
§ 274 Abs. 1 UmwGVorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
Auf die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229, 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1…
§ 283 Abs. 1 UmwGVorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
Auf die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 und 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1…
§ 260 Abs. 2 UmwGVorbereitung der Generalversammlung
Auf die Vorbereitung der Generalversammlung sind § 230 Absatz 2 und § 231 Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 292 Abs. 1 UmwGVorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
Auf die Vorbereitung der Versammlung der obersten Vertretung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 und 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1…