§ 274 Abs. 2 UmwGVorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
Auf die Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
§ 283 Abs. 1 UmwGVorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
Auf die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 und 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1…
§ 251 Abs. 1 UmwGVorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
Auf die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 229 bis 231 entsprechend…
§ 238 UmwGVorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
Auf die Vorbereitung der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, sind die §§ 230 und 231 entsprechend…
§ 112 Abs. 2 UmwGVorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung
In der Versammlung der obersten Vertretung sind die in § 63 Abs. 1 bezeichneten Unterlagen auszulegen. § 64 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ist entsprechend…