§ 275 Abs. 3 UmwGBeschluß der Mitgliederversammlung
Auf den Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ist § 240 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
§ 241 Abs. 2 UmwGZustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Auf das Erfordernis der Zustimmung einzelner Gesellschafter ist ferner § 50 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
§ 252 Abs. 3 UmwGBeschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ist § 240 Abs. 3 entsprechend anzuwenden.
§ 240 Abs. 2 UmwGBeschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
Dem Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien müssen alle Gesellschafter…
§ 257 UmwGGläubigerschutz
Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.