§ 8 UmwStG 2006
Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen
(1)
(2)
In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3 und § 22 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.
In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3 und § 22 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.