UnabkömAV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 UnabkömAV SLAusführungsverordnung zur Unabkömmlichstellungsverordnung Vom 25. Juni 1963 § 3Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. § 3