Art 2 Abs. 1 Nr. 1 UnBefG 1979Besitzstand
bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und…
Art 4 Abs. 4 UnBefG 1979Erstattungsregelungen für die Jahre 1979 und 1980
Für jeden Monat in der Zeit vom 1. Januar 1979 bis zum Letzten des Monats vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten die nach § 1 des Gesetzes über die…
Art 68 Abs. 1 SGB9uaÄndGSozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2001 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
§ 2 SchwbUnBefZustV SLVerordnung über die Zuständigkeit für das Erstattungsverfahren bei der unentgeltlichen Beförderung schwer behinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr Vom 30. November 1993
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit für das Erstattungsverfahren bei der…
Art. 27 Abs. 1 HBG 2019/2020 SNHaushaltsbegleitgesetz 2019/2020
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2019 in Kraft.