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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1993 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit für das Erstattungsverfahren bei der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 2. Juli 1980 (Amtsbl. S. 718) außer Kraft.