UniArchivhDAPV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 UniArchivhDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des höheren Archivdienstes an der Universität des Saarlandes Vom 4. August 1989 § 2Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 2