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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. Januar 2005 in Kraft.
Zugleich tritt die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten bei der Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge auf die Oberfinanzdirektion Saarbrücken - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle - (ZBS) vom 15. März 1995 (Amtsbl. S. 375) außer Kraft.