Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen an der Universität des Saarlandes, an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachhochschule), an der Hochschule der Bildenden Künste Saar und an der Hochschule für Musik Saar, die nicht in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogen sind, für das Studienjahr 2022/2023 Vom 4. Juli 2022
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 ZulZUni2022/2023V SL
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