Art 5 Abs. 1 IEntwOrgAbkGGesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungsorganisation
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 ARGEuaÄndGGesetz zur Regelung der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen, zur Änderung des Erblastentilgungsfonds-Gesetzes und zur Änderung des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 IAmEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 AsEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 IAOÜbk121GGesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
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