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Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
die Art und den Namen der Berechtigung,
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
den Maßstab und
den Anfertigungsvermerk.
Beantragte Felder
die Felder, auf sie sich die in Absatz 2 Nr. 1 genannten Bergbauberechtigungen beziehen,
die Eintragung des Feldes, für das die Verleihung des Bergwerkseigentums beantragt ist, in einem Lageriß in zweifacher Ausfertigung, der von einem anerkannten…
das Feld, in dem aufgesucht werden soll, nicht dem § 4 Abs. 7 entspricht oder in einer Karte in einem nicht geeigneten Maßstab oder nicht entsprechend den…
der Berechtigung (Name) und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.