§ 3 UnterlagenBergV
Maßstab der Karten und Lagerisse
Die Karten und Lagerisse sollen angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.
1.
bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,
2.
in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000