Art 1 CMRGGesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Dem in Genf am 19. Mai 1956 unterzeichneten Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) nebst…
Art. 30 Nr. 4 32009R1071die Regeln des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen kennen;
§ 28a Abs. 3 JuZuVO NRWVerordnung über Zuständigkeiten in der Justiz
Absatz 2 gilt auch für Streitigkeiten über Ansprüche aus Speditions- und Frachtgeschäften, deren wesentlicher Inhalt der grenzüberschreitende Gütertransport auf…
Anlage 1 Nr. – BKrFQVVerordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),
Art 5 Abs. 1 UNWaVtrÜbkGDas Einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. Juli 1973 (BGBl. I S. 856) und das Einheitliche Gesetz über den Abschluß von…