§ 5 NetzDGGesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
Anbieter sozialer Netzwerke, bei denen nach § 2 des Digitale-Dienste-Gesetzes kein anderer Mitgliedstaat Sitzland ist oder als Sitzland gilt, haben im Inland…
§ 21 Abs. 2 JMStVStaatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)*
Anbieter, die ihren Sitz nach den Vorschriften des Digitale-Dienste-Gesetzes sowie des Medienstaatsvertrages nicht in Deutschland haben, haben im Inland einen…
§ 21 Abs. 2 JMStV SNJugendmedienschutz-Staatsvertrag
Anbieter, die ihren Sitz nach den Vorschriften des Digitale-Dienste-Gesetzes sowie des Medienstaatsvertrages nicht in Deutschland haben, haben im Inland einen…
§ 60 Abs. 1 SMGSaarländisches Mediengesetz (SMG) Vom 17. Oktober 2023*)
Anbieter sozialer Netzwerke, deren Angebot sich auch auf das Saarland richtet, haben im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und auf ihrer…
§ 92 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Anbieter von Medienintermediären haben im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und in ihrem Angebot in leicht erkennbarer und unmittelbar…