Anlage I Kap III E II Nr. 2 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Zur Einführung des Urheberrechtsgesetzes gelten die folgenden besonderen Bestimmungen: (1) Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes sind auf die vor dem…
§ 2 Abs. 2 LiBiUrhFrVerlGGesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern
Ist vor Inkrafttreten dieses Gesetzes das Urheberrecht ganz oder teilweise einem anderen übertragen oder die Ausübung einer dem Urheber vorbehaltenen Befugnis…
§ 2 Abs. 2 UrhRSchFrVerlGGesetz zur Verlängerung der Schutzfristen im Urheberrecht
Wurde das Urheberrecht vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise einem anderen übertragen, so erstreckt sich diese Verfügung im Zweifel nicht auf…
§ 143 Abs. 1 UrhGInkrafttreten
Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Erwägungsgrund 14 32006L0116In allen Fällen, in denen eine oder mehrere natürliche Personen als Urheber identifiziert sind, sollte sich die Schutzfrist ab ihrem Tod berechnen. Die Frage…