Art 3 Abs. 1 WOGeistEigÜbkuaGGesetz über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 13 Abs. 1 2. AAÜG-ÄndGZweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
§ 55 Abs. 1 KunstUrhGGesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft.
Art 34 Abs. 1 KostErmÄndGGesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt.
Art. 3 Abs. 1 SN-16736Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem der Siebzehnte…