§ 137b Abs. 3 UrhGBestimmte Ausgaben
Die Bestimmungen in § 137 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
§ 137d Abs. 3 UrhGComputerprogramme
§ 69a Absatz 5 ist in der am 7. Juni 2021 geltenden Fassung nur auf Verträge und Sachverhalte anzuwenden, die von diesem Tag an geschlossen werden oder…
§ 132 Abs. 3a UrhGVerträge
Auf Verträge oder sonstige Sachverhalte, die ab dem 1. Juli 2002 und vor dem 1. März 2017 geschlossen worden sind oder entstanden sind, sind die Vorschriften…
§ 136 Abs. 5 Nr. 10 GNotKGGesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
§ 138 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes,
§ 137 Abs. 5 UrhGÜbertragung von Rechten
Absatz 1 gilt für verwandte Schutzrechte entsprechend.