Art 34 KostErmÄndG
Inkrafttreten
(1)
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt.
(2)
(3)
Artikel 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 bis 5 (§ 10 Justizverwaltungskostenordnung, sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen und Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften) tritt mit Beginn des dritten Monats, der der Verkündung folgt, in Kraft.