Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 UrkBefrV 1997 Haag
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