Verordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Urlaubsverordnung - UrlaubsVO) Vom 14. Januar 2015*
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 3 UrlaubsVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen