§ 19 Abs. 2 USGAuslandszuschlag
Die Höhe des Zuschlags bemisst sich nach Spalte 3 der Tabelle in Anlage 2.
§ 18 Abs. 1 USGAuslandsverwendungszuschlag
Reservistendienst Leistende, die an einer besonderen Verwendung im Ausland im Sinne des § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes teilnehmen, erhalten einen…
§ 13 Nr. 2 USGZuschlag für die Verpflichtung zu längerem Dienst
im Kalenderjahr nicht bereits Leistungen nach § 12 gewährt worden sind.
§ 43 Abs. 7 Nr. 4 BBesGBundesbesoldungsgesetz
einer Auslandsverpflichtungsprämie nach § 57 Absatz 1.
§ 15 Abs. 2 USGZuschlag für herausgehobene Funktionen
Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Stellenzulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes.