Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Unfallversicherungsträger überprüfen regelmäßig, spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren, die Höhe der Rückstellungen nach § 1 und der jährlichen Zuführungen für die folgenden fünf Jahre.
Unternehmer, bei denen keine Prüfung nach § 28p des Vierten Buches durchzuführen ist, prüfen die Unfallversicherungsträger; hierfür bestimmen sie die…
Der in Absatz 1 genannte Kapitalaufschlag wird von der Aufsichtsbehörde mindestens einmal jährlich überprüft und aufgehoben, sobald das Unternehmen die ihm…
Die Beträge der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie gegebenenfalls der Betrag der Volatilitätsanpassung, die zur Berechnung des vorübergehenden Abzugs…
Die in den Absätzen 1, 2 und 4 genannten Überprüfungen, Beurteilungen und Bewertungen sind regelmäßig durchzuführen. Die Aufsichtsbehörden legen die…
Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden jedes Jahr neu berechnet. Der Herkunftsmitgliedstaat kann jedoch eine Berechnung nur einmal alle drei Jahre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.