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Die Anzeigen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 haben folgende Daten zu enthalten:
den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Empfänger der Anzeige,
den Namen und den Vornamen der anzeigenden Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person,
das Datum der Anzeige.
Folgende Daten können freiwillig erhoben werden:
die Telefonnummer der versicherten Person mit deren Einverständnis,
sofern zutreffend die Telefonnummer der gesetzlich vertretungsberechtigten Personen mit deren Einverständnis,
die Telefonnummer der anzeigenden Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person.
ihren Vor- und Familiennamen oder bei juristischen Personen ihren Namen,
die Anzahl der versicherten Personen in dem Tarif,
gegebenenfalls den Namen und die vollständige Anschrift des Anmelders bzw. des Vertreters des Antragstellers (einschließlich der Telefon- und Faxnummer);
Name und Anschrift der die Anzeige abgebenden Person.
seinen Namen und seine Anschrift,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.