Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel UVOGrV
Schlussformel UVOGrVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen