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Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die Seelsorge (§ 40), religiöse Veranstaltungen (§ 41) und Weltanschauungsgemeinschaften (§…
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 40 und 41 entsprechend. Abschnitt 8 Gesundheitsfürsorge
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 41 und 42 entsprechend. Abschnitt 8 Gesundheitsfürsorge
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. Titel 8 Sicherheit und Ordnung
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die besonderen Sicherungsmaßnahmen (§ 69), die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen und…
Die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen über die Durchsuchung (§ 64), die Maßnahmen zur Feststellung von Suchtmittelkonsum (§ 65) und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.