VAFreistV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 VAFreistVVerordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz § 2Schlußformel Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1988 in Kraft. § 2Schlußformel