§ 244a Abs. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Die auf Pensionsfonds, Pensionskassen und andere Lebensversicherungsunternehmen anwendbaren Vorschriften dieses Gesetzes gelten nur insoweit, als dieser Teil…
§ 237 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Für Pensionsfonds gelten die auf Lebensversicherungsunternehmen, die Pensionskassen sind, anwendbaren Vorschriften entsprechend, soweit dieser Teil keine…
§ 1 RechPensVVerordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
Diese Verordnung ist auf Pensionsfonds im Sinne des § 236 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes anzuwenden, für die nach § 341 Abs. 4 des…
§ 235a VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Pensionskassen, die nicht der Aufsicht…
§ 235 Abs. 1 Nr. 13 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
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