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Das für Finanzen zuständige Ministerium übt die Versicherungsaufsicht über diejenigen öffentlich-rechtlichen Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen aus, die nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstehen.
Das Bundesministerium der Finanzen kann auf Antrag der Bundesanstalt die Aufsicht über private Versicherungsunternehmen von geringerer wirtschaftlicher…
die öffentlich-rechtlichen Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen, die über das Gebiet eines Landes hinaus tätig sind.
Bei anderen öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen, die nicht Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen sind, kann die Bundesanstalt die Aufsicht…
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übt die Versicherungsaufsicht über private [1] und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen aus, soweit es sich…
Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Finanzen zuständige Ministerium.
Die Versorgungswerke unterstehen der Aufsicht des Landes, die als allgemeine Körperschaftsaufsicht (§ 20 Abs. 1 LOG NRW) und als Versicherungsaufsicht durch das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.