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Die dem Land übertragene Versicherungsaufsicht über private Versicherungsunternehmen wird von der Bezirksregierung ausgeübt, in deren Bezirk das Versicherungsunternehmen seinen Sitz hat.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Finanzen zuständige Ministerium.
für Versicherungsunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen,
Das für Finanzen zuständige Ministerium übt die Versicherungsaufsicht über diejenigen öffentlich-rechtlichen Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen aus, die nicht…
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übt die Versicherungsaufsicht über private [1] und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen aus, soweit es sich…
Oberste Aufsichtsbehörde ist das jeweils zuständige Ministerium.
Der Verband steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das für Umwelt zuständige Ministerium (Ministerium).
Aufsichtsbehörde ist das für Finanzen zuständige Ministerium.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.