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Die Verfassung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit wird durch die Satzung bestimmt, soweit sie nicht auf den folgenden Vorschriften beruht.
Die Satzung muss notariell beurkundet sein.
die Satzung,
Die Satzung hat den Namen (die Firma) und den Sitz des Vereins zu bestimmen.
die Firma und der Sitz des Vereins,
Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.
Die Satzung soll ferner bestimmen, wie die Nachschüsse oder Umlagen ausgeschrieben und eingezogen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.