§ 2 Abs. 2 KapAusstVVerordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen
Ist das nach Absatz 1 gebildete Maximum niedriger als die Solvabilitätskapitalanforderung des Vorjahres, so entspricht die Solvabilitätskapitalanforderung…
§ 15 Abs. 1 KapAusstVVerordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen
Die Mindestkapitalanforderung beträgt mindestens 3,7 Millionen Euro.
§ 6 Abs. 1 KapAusstVVerordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen
Die Mindestkapitalanforderung beträgt mindestens 2,5 Millionen Euro.
§ 1 Abs. 1 KapAusstVVerordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen
Die gemäß den Artikeln 248 bis 251 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des…
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KapAusstVVerordnung über die Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen
0,3 Prozent des Risikokapitals aus dem gesamten Versicherungsgeschäft, brutto, vervielfacht mit dem Verhältnissatz, der sich im letzten Geschäftsjahr für das…