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Die Mindestkapitalanforderung beträgt mindestens 2,5 Millionen Euro.
Für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit beträgt die Mindestkapitalanforderung abweichend von Absatz 1 mindestens 600 000 Euro.
Eigenmittel gemäß § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe a und b des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden auf die Mindestkapitalanforderung nicht angerechnet.
Die Mindestkapitalanforderung beträgt mindestens 3,7 Millionen Euro.
1,3 Millionen Euro bei firmeneigenen Rückversicherungsunternehmen.
Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ermäßigt sich der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung um 25 Prozent.
Kleine Versicherungsunternehmen müssen stets über Eigenmittel mindestens in Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung verfügen. Die…
2700000 EUR für Nichtlebensversicherungsunternehmen einschließlich firmeneigener Versicherungsunternehmen, es sei denn alle oder einige der in einem der Zweige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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