§ 4 Abs. 2 ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Die Bundesanstalt kann im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gegenüber den Instituten und ihren Geschäftsleitern die Anordnungen treffen, die…
§ 19 Abs. 1 RSGGesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds
Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere Missständen beim Reisesicherungsfonds entgegenzuwirken, die Die Aufsichtsbehörde kann alle Maßnahmen treffen, die geeignet…
§ 50 Abs. 2 EinSiGEinlagensicherungsgesetz
Die Bundesanstalt hat Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Entschädigung beeinträchtigen oder die zur Durchführung der…
§ 2 RSFAVVerordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens
Zur Verhinderung oder Beseitigung von Missständen im Sinne des § 19 Absatz 1 des Reisesicherungsfondsgesetzes kann die Aufsichtsbehörde Maßnahmen ergreifen…
§ 6 Abs. 3 KWGGesetz über das Kreditwesen
Die Bundesanstalt kann im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gegenüber den Instituten und ihren Geschäftsleitern, den Mitgliedern des Verwaltungs-…