Anlage 2 VAG
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird
Anlage 2 VAG
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 557)
Anlage 2 VAG
Umfasst die Zulassung zugleich
1.
2.
3.
4.
die Nummern 8 und 9, so wird sie unter der Bezeichnung „Feuer- und andere Sachschäden“ erteilt;
5.
die Nummern 10 bis 13, so wird sie unter der Bezeichnung „Haftpflicht“ erteilt;
6.
die Nummern 14 und 15, so wird sie unter der Bezeichnung „Kredit und Kaution“ erteilt;
7.
die Nummern 1, 3 bis 13 und 16, so wird sie unter der Bezeichnung „Schaden- und Unfallversicherung“ erteilt.