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Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist an das für Inneres zuständige Ministerium oder an eine von ihm bestellte Bezirksregierung zu richten. Das für Inneres zuständige Ministerium legt den Einstellungstermin fest und darf je Einstellungsverfahren die zu berücksichtigenden Studienrichtungen beschränken.
Der Bewerbung sind beizufügen:
ein tabellarischer Lebenslauf,
der Nachweis der Hochschulreife,
das Zeugnis über einen Abschluss gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3,
Zeugnisse über bisherige Beschäftigungsverhältnisse und
ein Nachweis über Grundkenntnisse des Öffentlichen Rechts; als Nachweis eignen sich insbesondere Zeugnisse über die Durchführung von Praktika von mindestens sechs Wochen im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder universitäre Seminarnachweise aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts.
Der Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus, das von dem für Inneres zuständigen Ministerium durchgeführt wird. Überschreitet die Anzahl der zulässigen Bewerbungen die zu vergebende Anzahl an Plätzen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst, richtet sich die Einladung zum Auswahlverfahren insbesondere nach der erzielten Abschlussnote des von den Bewerbenden erreichten höchsten Studienabschlusses. Personen, die ausweislich der Bewerbungsunterlagen gemäß Absatz 2 die Voraussetzungen für eine Zulassung offensichtlich nicht erfüllen, nehmen am Auswahlverfahren nicht teil. Nach einer erfolglosen Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt eine erneute Zulassung zum Auswahlverfahren frühestens nach einem Zeitraum von drei Jahren. Die Auswahlmethode regelt das für Inneres zuständige Ministerium unter Berücksichtigung der in Wissenschaft und Praxis sich fortentwickelnden Erkenntnisse über Personalauswahlverfahren. Die Auswahlmethode muss für Bewerbende desselben Zulassungstermins gleichbleiben.
Vor der Einstellung ist
eine Geburtsurkunde vorzulegen,
ein amtsärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand und die körperliche Eignung für den Verwaltungsdienst beizubringen,
eine Erklärung darüber abzugeben, ob gegen die eigene Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist,
eine Erklärung darüber abzugeben, ob die oder der Bewerbende in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und
ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen.
falls vorhanden, Kopie des Zeugnisses über eine Praktikantenprüfung oder eine berufliche Abschlussprüfung.
Vor der Einstellung hat die Bewerberin oder der Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen
Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
vorliegen. Die sich bewerbende Person hat außerdem bei der zuständigen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden so rechtzeitig zu beantragen,…
ein Lebenslauf,
ein Lebenslauf,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.